Reformiertes Markenrecht in der VR China
Am 1.5.2014 treten in der VR China umfangreiche Reformen zum Markenrecht in Kraft, die der Nationalkongress am 30.8.2013 verabschiedet hat.
Die wesentlichen Neuerungen betreffen die Anmeldung von Soundmarken und Waren in mehreren Klassen gleichzeitig. Die Anmeldung kann nun auch online erfolgen und das Trade Mark Office ist zum ersten Mal an eine Bearbeitungsfrist von 9 Monaten gebunden.
Aufgrund der Reform werden die Zahl der Widerspruchsberechtigten und die Widerspruchsgründe eingeschränkt, um Widersprüche von Unbeteiligten zu vermeiden. Verstöße gegen das Markenrecht werden strenger geahndet; die Obergrenze für Schadensersatzansprüche wurde angehoben, gleichzeitig kann ein Markeninhaber die für die Verfolgung der Markenverletzung entstandenen Kosten einfordern.
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