Neben den Hauptbetätigungsfeldern im Bereich Zertifizierung für China kann Ihnen Cisema auch in anderen Bereichen das richtige Spektrum an Leistungen liefern.
Hierbei geht es insbesondere um Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Ausnahmenbescheinigungen im Bereich der CCC Zertifizierung. Auch wenn Sie schon wissen, dass Ihr Produkt kein CCC braucht, lesen Sie bitte weiter. Sie erfahren dadurch, ob eine der oben genannten Bescheinigungen für den Zoll für Ihren jeweiligen Fall eine sinnvolle Alternative, bzw. Option darstellt.
CCC Negativ-Bescheinigungen
Mit CCC Negativ-Bescheinigungen wie DFC Bescheinigungen (Define for Free of CCC) oder CNC (Certificate of Non-Applicability of CCC) können Sie dem chinesischen Zoll schwarz auf weiß nachweisen, dass im Vorfeld über die Zertifizierungspflicht recherchiert wurde und kein CCC benötigt wird.
Der chinesische Zoll ist leider dafür bekannt, dass er oft nicht CCC-pflichtige Warenlieferungen mit Verweis auf eine angebliche CCC Pflicht festhält. Die dann notwendige Klärung der CCC Pflicht kann zu massiven Verzögerungen führen, außerdem entstehen Kosten durch die Lagerung der vom Zoll beschlagnahmten Waren, welche von dem Lieferanten beglichen werden müssen.
Sie können diese Gefahr von Anfang an ausschließen, wenn Sie CCC Negativ-Bescheinigungen bei der Zollabwicklung parat halten. Wir beraten Sie gerne. Sie erreichen uns unter +43 (0) 1 405 2952-00 oder per Email.
Ausnahmebescheinigungen (Exemptions)
Aufgrund des Verwendungszweckes des eingeführten Produkts oder das geringe Volumen der Einfuhr können Bedingungen erfüllt werden, durch die eine CCC-Zertifizierung nicht mehr notwendig ist.
Es gibt eine Liste von Verwendungszwecken, welche für eine Ausnahmeregelung qualifizieren. Cisema fokussiert sich jedoch nur auf den 3. Punkt im Regelwerk, der sogenannte „Instandhaltungsparagraf“, der die Einfuhr von Produkten für Instandhaltungen, Reparaturen und Wartungen erlaubt.
Viele Unternehmen versuchen mit Blick auf die Kosten und den Aufwand einer CCC Zertifizierung eine Ausnahmebescheinigung zu erlangen. Jedoch ist diese Option nur in ganz bestimmten Fällen wirklich zielführend, und es gibt wichtige Punkte, welche bei der Entscheidung in Betracht gezogen werden müssen. Bitte kommen Sie auf uns zu. Sie erreichen uns unter +43 (0) 1 405 2952-00 oder per Email.
TPP bei geringem Liefervolumen (Low Volume Exemption)
Nach einer offiziellen Tabelle, die Sie in unserer Broschüre finden, definierte geringe Mengen eigentlich CCC-zertifizierungspflichtiger Produkte können auch ohne CCC-Zertifikat nach China eingeführt werden.
Bitte laden Sie die Broschüre Hier herunter oder kommen Sie auf uns zu. Sie erreichen uns unter +43 (0) 1 405 2952-00 oder per Email.